Aktualisierung 07.11.2020
Das Land NRW hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 und gültig ab 2.11.2020 online gestellt.
Link zur Verordnung: land nrw CoronaSchVO
Der Aeroclub-NRW e. V. hat auf seiner Webseite eine entsprechende Kommentierung dazu veröffentlicht.
Webseite des Aeroclub-NRW e. V..
Link zum Kommentar: Kommentierung-CoronaSchVO.pdf
Die Deutsche Flugsicherung hat ihr Online-Angebot überarbeitet. Ab sofort steht das „Luftfahrthandbuch Deutschland“ im neuen AIS-Portal aktuell zu Verfügung.
Hier geht es zur AIP-Online.
Auch der Pilotentag der DFS ist derzeit coronabedingt nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchführbar. Die DFS hat deswegen einen YouTube-Kanal eingerichtet, in dem einige Video-Tutorials zur Verfügung stehen. Der DFS-YouTube-Kanal steht ab dem 07.11.2020 bis Ende 2020 zur Verfügung.
Für den Zugang gibt es zwei Möglichkeiten: entweder direkt auf YouTube unter „DFS-Pilotentag Tutorials 2020“ oder auf der DFS-Homepage im Kundenbereich VFR.
Mit dieser Ersatzvariante beabsichtigt die DFS jedoch nicht auch zukünftige Pilotentage in der DFS-Unternehmenszentrale zu ergänzen oder zu ersetzen. Das Unternehmen betont, der Schwerpunkt hierbei liege neben der Informationsverbreitung weiterhin auf den persönlichen Kontakten mit den VFR-Piloten/Innen.
Fragen hierzu können per Mail direkt an die DFS gerichtet werden: pilotentag@dfs.de
Eine neue Regelung für Flüge durch Gebiete mit festgelegter Transponderpflicht ist seit dem 26. März 2020 in Kraft. Diese Regelung beinhaltet auch die Hörbereitschaft für alle TMZs. Einzige Ausnahme: Egelsbach.
Weitere Details sind der DFS-Bekanntmachung zu entnehmen, die hier zur Verfügung steht.
Zwei FCS-Mitglieder haben sich kurzentschlossen auf den Weg nach Toege in den Niederlanden gemacht.
Was sie nicht bemerkten: ein Spotter hat den Vereinsflieger im Video festgehalten.
Nach einer Verordnung (10. Juli 2019) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist ein funktionierender Transponder während des Fluges standardmäßig immer – unabhängig vom Luftraum – auf Code 7000 (VFR) zu betreiben, sofern keine anderslautende Anweisung z. B. von der Flugsicherung vorgegeben wird.
Der Originaltext der Verordnung folgt hier:
BRD NfL 1
Bekannmachung üder das selbstständige Schalten des Transponders bei Flügen nach Sichtflugregeln.
Vom 10. Juli 2019 (NfL 1-1687-19)
Aufgrund §16 Absatz 1 Nr. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S.1894), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. März 2017 (BGBl. I S.683) geändert worden ist, sowie in Übereinstimmung mit der VO 923/2012 SERA 13001 und 13015 legt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur folgendes fest:
1) Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder unaufgefordert, das heißt ohne Funkkontakt mit den Flugverkehrsdiensten durchgängig zu betreiben, unabhängig davon, ob sich das Luftfahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Luftraums befindet in dem Sekundärrundsichtradar (SSR) für Zwecke des Flugverkehrsdienstes verwendet wird und bei Flügen nach Sichtflugregeln auf Code 7000 (mit automatischer Höhenübermittlung) zu schalten.
Mit kompletter Besetzung auf Rundreise:
Alle drei Vereinsflugzeuge nebeneinander in der Luft, das hat schon was! Zweimal Comco C42 und eine Roland Z602 am Himmel: soetwas ist sicher auch hin und wieder bei Passanten auf dem Boden aufgefallen. Immerhin gab es den ganzen Tag klare Sicht.
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) hat einen Flugsicherheitsfilm über die Untersuchung eines Flugunfalls veröffentlicht, der durch Wirbelschleppen verursacht wurde. Bei einer Luftfahrtveranstaltung auf dem Flugplatz Backnang-Heiningen kam es 2012 zu einem Flugunfall mit einer Robin DR 400/180. Das DLR-Institut für Flugsystemtechnik wurde von der BFU beauftragt, Nachberechnungen durchzuführen, ob Wirbelschleppen einen Einfluss auf den Flugunfall gehabt haben. Das Video zeigt anschaulich die Zusammenhänge.
Interessant für Gästeflüge:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Revision des Leitfadens „Fliegen gegen Entgelt“ herausgegeben. Jürgen Leukefeld, DAeC-Referent Motorflug hat ihn sich angeschaut und seinen Kommentar auf der DAEC-Web-Seite veröffentlicht.
Der Abruf von NOTAMs (Noices to Airmen) ist auf der Seite der Deutschen Flugsicherung (DFS) gut gelöst. Dort gibt es NOTAMs und auch das VR eBulletin mit deren Darstellung auf einer Karte. Allerdings ist eine (kostenlose!) Anmeldung mit Benutzernamen und Mailadresse erforderlich.
Jedes am Flugfunk teilnehmende Funkgerät muss seit dem 1. Januar 2018 – mit Ausnahme von Bodenfunkstellen der Flugsicherungsdienste – den neuen Kanalabstand von 8,33 kHz rasten können. Bei der Anmeldung von Handfunkgeräten bei der BNetzA ist Folgendes zu beachten:
Die BNetzA (Bundesnetzagentur) stellt auf ihrer Seite neben dem Text der Neuregelung die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Wenn Dein Funkgerät in einem Luftfahrzeug eingesetzt werden soll, verwende den „Antrag Luftfunkstelle“.
Wichtig ist:
Für den Einsatz als Bodenfunkstelle (Rückholer, Verfolger aber auch Reservestationen für INFO) nutze bitte den entsprechenden „Antrag Bodenfunkstelle“. Hier hat die BNetzA die Hinweise und Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages in einer gesonderten Datei zur Verfügung gestellt.
Beachte bitte, dass Du in der Erklärung am Ende des Antrages das Häkchen in dem Feld setzt, in dem Du bestätigt, dass Dein Handfunkgerät die ETSI EN 300676 erfüllt.
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