Der Begriff "Dämmerung"

Die "Standardised European Rules of the Air" (SERA) regeln die Frage, wie lange u. a. Ultraleichtflugzeuge von Morgens bis Abends fliegen dürfen. Ende 2015 wurde die bis dahin geltende nationale Vorschrift (LuftVO §17) - die sich mit der Beleuchtung von Flugzeugen befasst - durch die einheitliche SERA-Regel 3215 ersetzt. Artikel 97 definiert die "Nacht" und damit den Zeitraum, an dem Flugzeuge entsprechende Beleuchtung haben müssen. Im Umkehrschluss ist demnach am Tag legal ein VFR-Flug zwischen dem Beginn der "bürgerlichen Morgendämmerung" bis zum Ende der “bürgerlichen Abenddämmerung“ gestattet. Unabhängig von der Beleuchtung des Flugzeugs. Die entsprechenden Zeiten für Deutschland sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) in den Tabellen "Dämmerungszeiten" für die Groß-Flughäfen zu finden: DWD-Karte „Dämmerungszeiten“

Hinweis:
die Links zu den Informationen für jeden Flughafen befinden sich unterhalb der dort angezeigten Deutschland-Karte.

Bitte beachten:
Neben der bürgerlichen Dämmerung sind bei Flügen insbesondere im Winter auch die Betriebszeiten des jeweiligen Flugplatzes zu berücksichtigen. (z.B. EDLS: 09:00 Uhr LT bis 21:00 Uhr LT, max. bis Sunset ➩ EDLS-Webseite)

Für den Flughafen Münster/Osnabrück EDDG stehen die Daten zur "Bürgerlichen Dämmerung" sowie Sonnenaufgang / -untergang für 2024 hier bereit:

Der Übergang zwischen Tag und Nacht wird allgemein als Dämmerung bezeichnet. Dabei ist zeitlich zwischen Morgen- und Abenddämmerung zu unterscheiden. Technisch betrachtet beschreibt die Dämmerung die Phase, in welcher das Restlicht der Sonne noch sichtbar ist, während sich die Mitte der Sonnenscheibe bereits unterhalb des Horizonts befindet. Der Dämmerungsvorgang lässt sich in drei Abschnitte unterteilen:

Grafische Darstellung der Dämmerungsphasen: bürgerliche, nautische und astronomische Dämmerung