Die Luftsportverbände haben Anfang des Jahres über verschiedene europäisch gelagerte Regelungsänderungen informiert. Im Kern könnte man demnach feststellen: Flüge mit ausländischen UL-Fluggeräten sind verboten! Ganz so einfach ist die Situation nicht zu beschreiben. Aber Piloten, die ausländisch zugelassene Flugzeuge fliegen oder mit deutscher Lizenz in anderen Länder einfliegen möchten sind gut beraten, sich eingehend zu informieren. Ein Artikel des Aerokuriers beschäftigt sich ausführlicher mit den Details.

Zum Online-Text geht es hier lang: Aerokurier-Artikel: UL-Regelungen in Europa …