Hier findest Du wichtige und/oder interessante Informationen rund um den Verein, den Flugzeugen und die Fliegerei.
König Fußball und die VFR-Flieger
Von Mitte Juni bis Mitte Juli wird in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft ausgetragen. Das erhoffte nächste „Sommermärchen“ dürfte allerdings teils erheblich die Allgemeine Luftfahrt einschränken. Die Polizei hat in einer Veranstaltung während der AERO Friedrichshafen über diverse Maßnahmen und Regelungen informiert. Fazit: es gibt schon eine ganze Reihe an Vorgaben zu beachten! Details können hier nachgelesen werden – Info-Artikel Aerokurier.
Achtung Inselflieger: Abhörpflicht Schiphol TMA1 verlängert
Wer einen Flug z. B. zur Insel Texel plant, sollte Folgendes wissen: das 2023 unter Schiphol TMA 1 eingeführte Temporäre Beschränkungsgebiet TGB (Tijdelijk Gebied Beperking) wird bis 2025 verlängert. Piloten sind verpflichtet, in Flughöhen von 500 ft bis 1.500 ft AMSL den Transpondercode 7020 zu rasten und Amsterdam Info 124,300 MHz mitzuhören (Low-Level-TMZ Amsterdam). Innerhalb des TGB bleibt die Luftraumklasse und damit die Dienste unverändert (Luftraum der Klasse G). Ein Verstoß gegen die Regelung ist im Sinne von Artikel 33 der Luftverkehrsverordnung eine Straftat.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Segelflugzeuge, Gleitschirme, Modellflugzeuge und Motorschirme. Auch für VFR-Flüge von Osten auf der Mike-Ankunft mit Ziel Flughafen Lelystad (EHLE) sowie der örtliche Flughafen VFR-Rundverkehr am Flughafen Hilversum (EHHV) gilt die Vorgabe nicht.
Schiphol TMA 1 hat den Hintergrund, die Zahl der Luftraumverstöße innerhalb der TMA Schiphol zu verringern. Bislang lässt sich allerdings die Wirkung der Maßnahme noch nicht konkret beurteilen. Daher wurde eine Verlängerung des TGB beschlossen, bevor es zu einer dauerhaften Festlegung kommt.
Für Flüge von und nach Middenmeer gelten weiter die Vereinbarungen, die zwischen der LVNL und dem Flughafen Middenmeer bestehen. Sie können nach lokaler Bestimmung ggf. früher die Frequenz verlassen oder später zur Frequenz wechseln.
Dieser Beschluss tritt am Donnerstag, 21. März 2024, in Kraft und endet am Freitag, 21. März. 2025 oder früher, wenn diese Entscheidung widerrufen wird. Sie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und über NOTAM bekannt gegeben. Informationen dazu finden sich auch auf der LVNL-Website. Zusätzlich gibt es eine AIP-Ergänzung und AIC.
Luftraumänderungen zum 21.03.2024
Mit der Gültigkeit der neuen ICAO-Karte ab dem 21.03.2024 gibt es einige Änderungen im Bereich der deutschen Lufträume. Die wichtigsten, ausgewählten Luftraumänderungen sind auf der Info-Seite der Deutschen Flugsicherung näher erläutert. Hier geht es zur DFS-Webseite.
Die dazugehörige Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist hier zu finden: BMDV.
Neues beim Flugfunk: aus INFO wird RADIO und weitere Änderungen mit der NfL 2023–1‑2762
Aufgrund der europäischen Vereinheitlichung von Flugregeln gibt es ab sofort u. a. Änderungen in einigen Punkten des Flugfunks. So wird das übliche „INFO“ für unkontrollierte Flugplätze durch „RADIO“ ersetzt. Aus „Stadtlohn INFO“ wird somit „Stadtlohn RADIO“. Ausgenommen hier von sind Plätze mit AFIS, die zuvor auf „INFORMATION“ gändert worden waren. Beispiele sind Egelsbach oder Siegerland. Auch FIS bleibt beim bekannten „LANGEN INFORMATION“. Es dürfte allerdings noch etwas dauern, bis die entsprechenden Anflugblätter aktualisiert sind.
Weitere Details sind der NFL 2023–1‑2762 zu entnehmen.
DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) veröffentlicht und akualisiert die Handlungsanweisungen für VFR-Flüge durch Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ).
Insbesondere in der Umgebung von Platzen mit Instrumentenflugregelungen müssen VFR-Piloten bestimmte Transpondercodes rasten. Diese sind den entsprechenden Luftfahrtkarten zu entnehmen. Außerdem muss die Hörbereitschaft auf ebenfalls in den Karten zu findende Frequenzen sichergestellt sein. Bislang konnten Flugzeugführer allerdings beim Durchflug auch auf der eventuell zuvor eingestellten FIS-Funkfrequenz bleiben. Am 23.03.2023 tritt jetzt aber die NFL 2023–1‑2700 in Kraft, die eine andere Regulierung enthält. Zitat:
Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz und ändert seinen Transponder-Code auf den in der ICAO-Karte enthaltenen Transponder-Code und muss Hörbereitschaft auf der in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten.
NfL 2023–1‑2700 der DFS
Insofern darf die FIS-Frequenz nicht mehr beibehalten werden (NfL-Download). Piloten sollten sich darauf einstellen.
Wie war das noch mit der „Quatschfrequenz“?
Seit der NFL-1935–20 vom 17.04.2020 gelten diese Bord-Bord-Frequenzen:
- 122,540 Mhz
- 122,555 Mhz
Zusätzlich wurden Bord-Bord-Frequenzen für regionale Zonen (z. B. Münsterland 127.885) definiert. Mehr Details dazu sind im Artikel des Flieger-Magazins zu finden: Bord-Bord-Frequenzen
Persönliche Checkliste für Piloten – Wichtige formale Details, die vor jedem Flug zu beachten sind.
Lizenzinformationen – Auszüge aus der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Hinweise zum Erwerb, Gültigkeit, Verlängerung etc.
Wer Interesse an historischen Flugzeugen und anderen Dingen der Luftfahrt hat, dem bietet sich ein Besuch in einem der luftfahrttechnischen Museen an. Hier ist eine Liste der in Deutschland verfügbaren Luftfahrt-Ausstellungen. Die Tabelle enthält zudem Links zu Informationen der nahegelegenen Flugplätze.
Anleitungen für die Verwendung der FCS-Version von Vereinsflieger.de
Für die Beurteilung der Wetterlage bietet sich u. a. die Web-Seite „www.windy.com“ an. Hier sind eine Vielzahl an Wetterinformationen übersichtlich dargestellt. Mit dem Scrollrad ist Zoomen möglich, wobei je nach Vergößerung mehr oder weniger Details sichtbar sind. Rechts am Rand lassen sich diverse Merkmale wie Wolken, Wind u.a. einstellen. Am unteren Fensterrand gibt es einen Button, mit dem eine Animation der Vorhersage aktivierbar ist. Auf jeden Fall sehenswert …
Der Flugfunk im Bereich kontrollierter Plätze ist etwas speziell und sollte geübt werden. Ein Auffrischung der entsprechenden Kenntnisse vermittelt der Autor der YouTube-Videoreihe „vfrppl“. Die Lektion ist etwa 50 Minuten lang und enthält alle wesentlichen Informationen rund um die Funkgespräche mit Tower, Rollkontrolle usw.
Eine sehr schöne Flugplatzdatenbank stellt die Seite „www.luftfahrtwelt.de“ bereit. Auf einer Deutschlandkarte können einzelne Bundesländer gewählt werden, um die Ergbnisliste zu konkretisieren. Im entsprechenden Bundeslandausschnitt sind die Flugplätze eingezeichnet. Beim Klick auf des entsprechende Symbol eines Platzes werden die wichtigsten Pilotendaten eingeblendet. Tolle Sache …
Flugplatzkennung bekannt, aber Flugplatzname nicht? Hier ist ein Link zu einer Flugplatzsuchmaschine.