Infos

Hier fin­dest Du wich­ti­ge und/oder inter­es­san­te Infor­ma­tio­nen rund um den Ver­ein, den Flug­zeu­gen und die Fliegerei.

Neu­es beim Flug­funk: aus INFO wird RADIO und wei­te­re Ände­run­gen mit der NfL 2023–1‑2762

Auf­grund der euro­päi­schen Ver­ein­heit­li­chung von Flug­re­geln gibt es ab sofort u. a. Ände­run­gen in eini­gen Punk­ten des Flug­funks. So wird das übli­che „INFO“ für unkon­trol­lier­te Flug­plät­ze durch „RADIO“ ersetzt. Aus „Stadt­lohn INFO“ wird somit „Stadt­lohn RADIO“. Aus­ge­nom­men hier von sind Plät­ze mit AFIS, die zuvor auf „INFORMATION“ gän­dert wor­den waren. Bei­spie­le sind Egels­bach oder Sie­ger­land. Auch FIS bleibt beim bekann­ten „LANGEN INFORMATION“. Es dürf­te aller­dings noch etwas dau­ern, bis die ent­spre­chen­den Anflug­blät­ter aktua­li­siert sind.

Wei­te­re Details sind der NFL 2023–1‑2762 zu entnehmen.


DFS (Deut­sche Flug­si­che­rung GmbH) ver­öf­fent­licht und akua­li­siert die Hand­lungs­an­wei­sun­gen für VFR-Flü­ge durch Gebie­te mit Trans­pon­der­pflicht (TMZ).

Ins­be­son­de­re in der Umge­bung von Plat­zen mit Instru­men­ten­flug­re­ge­lun­gen müs­sen VFR-Pilo­ten bestimm­te Trans­pon­der­codes ras­ten. Die­se sind den ent­spre­chen­den Luft­fahrt­kar­ten zu ent­neh­men. Außer­dem muss die Hör­be­reit­schaft auf eben­falls in den Kar­ten zu fin­den­de Fre­quen­zen sicher­ge­stellt sein. Bis­lang konn­ten Flug­zeug­füh­rer aller­dings beim Durch­flug auch auf der even­tu­ell zuvor ein­ge­stell­ten FIS-Funk­fre­quenz blei­ben. Am 23.03.2023 tritt jetzt aber die NFL 2023–1‑2700 in Kraft, die eine ande­re Regu­lie­rung ent­hält. Zitat:

Der Luft­fahr­zeug­füh­rer mel­det das Ver­las­sen der FIS-Fre­quenz und ändert sei­nen Trans­pon­der-Code auf den in der ICAO-Kar­te ent­hal­te­nen Trans­pon­der-Code und muss Hör­be­reit­schaft auf der in der ICAO-Kar­te ver­öf­fent­lich­ten Fre­quenz halten.

NfL 2023–1‑2700 der DFS

Inso­fern darf die FIS-Fre­quenz nicht mehr bei­be­hal­ten wer­den (NfL-Down­load). Pilo­ten soll­ten sich dar­auf einstellen. 


Wie war das noch mit der „Quatsch­fre­quenz“?

Seit der NFL-1935–20 vom 17.04.2020 gel­ten die­se Bord-Bord-Frequenzen:

  • 122,540 Mhz
  • 122,555 Mhz

Zusätz­lich wur­den Bord-Bord-Fre­quen­zen für regio­na­le Zonen (z. B. Müns­ter­land 127.885) defi­niert. Mehr Details dazu sind im Arti­kel des Flie­ger-Maga­zins zu fin­den: Bord-Bord-Fre­quen­zen


Per­sön­li­che Check­lis­te für Pilo­ten – Wich­ti­ge for­ma­le Details, die vor jedem Flug zu beach­ten sind.

Lizenz­in­for­ma­tio­nen – Aus­zü­ge aus der Ver­ord­nung über Luft­fahrt­per­so­nal (Luft­PersV). Hin­wei­se zum Erwerb, Gül­tig­keit, Ver­län­ge­rung etc.

Wer Inter­es­se an his­to­ri­schen Flug­zeu­gen und ande­ren Din­gen der Luft­fahrt hat, dem bie­tet sich ein Besuch in einem der luft­fahrt­tech­ni­schen Muse­en an. Hier ist eine Lis­te der in Deutsch­land ver­füg­ba­ren Luft­fahrt-Aus­stel­lun­gen. Die Tabel­le ent­hält zudem Links zu Infor­ma­tio­nen der nahe­ge­le­ge­nen Flugplätze.

Ein paar Ver­hal­tens­in­for­ma­tio­nen für Mitflieger


Anlei­tun­gen für die Ver­wen­dung der FCS-Ver­si­on von Vereinsflieger.de


Für die Beur­tei­lung der Wet­ter­la­ge bie­tet sich u. a. die Web-Sei­te „www.windy.com“ an. Hier sind eine Viel­zahl an Wet­ter­in­for­ma­tio­nen über­sicht­lich dar­ge­stellt. Mit dem Scroll­rad ist Zoo­men mög­lich, wobei je nach Ver­göße­rung mehr oder weni­ger Details sicht­bar sind. Rechts am Rand las­sen sich diver­se Merk­ma­le wie Wol­ken, Wind u.a. ein­stel­len. Am unte­ren Fens­ter­rand gibt es einen But­ton, mit dem eine Ani­ma­ti­on der Vor­her­sa­ge akti­vier­bar ist. Auf jeden Fall sehenswert …

Der Flug­funk im Bereich kon­trol­lier­ter Plät­ze ist etwas spe­zi­ell und soll­te geübt wer­den. Ein Auf­fri­schung der ent­spre­chen­den Kennt­nis­se ver­mit­telt der Autor der You­Tube-Vide­orei­he „vfrppl“. Die Lek­ti­on ist etwa 50 Minu­ten lang und ent­hält alle wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen rund um die Funk­ge­sprä­che mit Tower, Roll­kon­trol­le usw.

Eine sehr schö­ne Flug­platz­da­ten­bank stellt die Sei­te „www.luftfahrtwelt.de“ bereit. Auf einer Deutsch­land­kar­te kön­nen ein­zel­ne Bun­des­län­der gewählt wer­den, um die Ergbnis­lis­te zu kon­kre­ti­sie­ren. Im ent­spre­chen­den Bun­des­land­aus­schnitt sind die Flug­plät­ze ein­ge­zeich­net. Beim Klick auf des ent­spre­chen­de Sym­bol eines Plat­zes wer­den die wich­tigs­ten Pilo­ten­da­ten ein­ge­blen­det. Tol­le Sache …

Flug­platz­ken­nung bekannt, aber Flug­platz­na­me nicht? Hier ist ein Link zu einer Flugplatzsuchmaschine.

Link zur Flie­ger­ärz­te-Daten­bank des Luftfahrtbundesamtes.