Wer einen Flug z. B. zur Insel Texel plant, sollte Folgendes wissen: das 2023 unter Schiphol TMA 1 eingeführte Temporäre Beschränkungsgebiet TGB (Tijdelijk Gebied Beperking) wird bis 2025 verlängert. Piloten sind verpflichtet, in Flughöhen von 500 ft bis 1.500 ft AMSL den Transpondercode 7020 zu rasten und Amsterdam Info 124,300 MHz mitzuhören (Low-Level-TMZ Amsterdam). Innerhalb des TGB bleibt die Luftraumklasse und damit die Dienste unverändert (Luftraum der Klasse G).
Ein Verstoß gegen die Regelung ist im Sinne von Artikel 33 der Luftverkehrsverordnung eine Straftat.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Segelflugzeuge, Gleitschirme, Modellflugzeuge und Motorschirme. Auch für VFR-Flüge von Osten auf der Mike-Ankunft mit Ziel Flughafen Lelystad (EHLE) sowie der örtliche Flughafen VFR-Rundverkehr am Flughafen Hilversum (EHHV) gilt die Vorgabe nicht.
Schiphol TMA 1 hat den Hintergrund, die Zahl der Luftraumverstöße innerhalb der TMA Schiphol zu verringern. Bislang lässt sich allerdings die Wirkung der Maßnahme noch nicht konkret beurteilen. Daher wurde eine Verlängerung des TGB beschlossen, bevor es zu einer dauerhaften Festlegung kommt.
Für Flüge von und nach Middenmeer gelten weiter die Vereinbarungen, die zwischen der LVNL und dem Flughafen Middenmeer bestehen. Sie können nach lokaler Bestimmung ggf. früher die Frequenz verlassen oder später zur Frequenz wechseln.
Dieser Beschluss tritt am Donnerstag, 21. März 2024, in Kraft und endet am Freitag, 21. März. 2025 oder früher, wenn diese Entscheidung widerrufen wird. Sie wird im Staatsanzeiger veröffentlicht und über NOTAM bekannt gegeben. Informationen dazu finden sich auch auf der LVNL-Website. Zusätzlich gibt es eine AIP-Ergänzung und AIC.